Informationen zur generalistischen Pflegeausbildung

Informationen zur generalistischen Pflegeausbildung

3BFP: 3-jährige Berufsfachschule Pflege

Ausbildungsziel

Die Pflegeausbildung vereint die Ausbildungen im Bereich der

  • Kinderkrankenpflege,
  • Gesundheits- und Krankenpflege und
  • Altenpflege

zu einem Berufsbild.

→ Pflegefachfrau / Pflegefachmann

Aufnahmevoraussetzungen

  • Mittlerer Bildungsabschluss

Mittlere Reife/Fachschulreife/Versetzung in Klasse 11 (G9) oder in Klasse 10 (G8) des Gymnasiums

  • oder

Hauptschulabschluss und eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung

  • oder

Examen als Krankenpflegehelfer/-in, bzw.  bzw. Altenpflegehelfer/-in

  • und

ärztliche Eignungsbescheinigung (gebührenpflichtig, bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate)

Sofern ein Zeugnis nicht an einer deutschen Schule erworben wurde, sind zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Ihre Aufnahmevoraussetzung ist nicht dabei?

Rufen Sie uns an – Wir helfen weiter!

Tel. 07940 939040

Dauer, Abschluss

Die Ausbildung dauert 3 Jahre (2 Tage Schule, 3 – 4 Tage Praxis).

Nach erfolgreicher Abschlussprüfung wird mit staatlicher Anerkennung die Berufsbezeichnung

staatlich anerkannte Pflegefachfrau / staatlich anerkannter Pflegefachmann

erworben. Über Zusatzunterricht können Absolventen mit einem mittleren Bildungsabschluss die Fachhochschulreife erlangen.

Gliederung und Inhalt der Pflegeausbildung

Die Pflegeausbildung setzt sich neben den zusätzlichen Schulzeiten im Schultagemodell aus folgenden Praxiseinsätzen zusammen:

Erstes und zweites Ausbildungsdrittel   
Orientierungseinsatz mind. 400h
Pflichteinsatz in der stationären Akutpflege 400h
Pflichteinsatz in der stationären Langzeitpflege 400h
Pflichteinsatz ambulante Pflege 400h
Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung mind. 60h
Drittes Ausbildungsdrittel
 
Pflichteinsatz in der psychiatrischen Versorgung 120h
Vertiefungseinsatz 500h
Wahleinsatz („Horizonterweiterung“: Hospiz, Reha, Pflegeberatung, Tagespflege) 80h
Stunden zur freien Verteilung im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes 80h

Durch diese Vielfalt kann gewährleistet werden, dass die Auszubildenden den Pflegeberuf in seiner gesamten Bandbreite kennenlernen – viele Auszubildende entdecken erst durch die eigenen Erfahrungen in den einzelnen Bereichen ihre persönliche Neigung und den Spaß in einer bestimmten fachlichen Richtung. Damit stehen diesen Auszubildenden auch im Berufsleben mehr Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen.

Quelle: Infografik: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2017)

Die ersten beiden Lehrjahre laufen schulisch so wie praktisch generalistisch ab, unabhängig vom Träger der praktischen Ausbildung.

An der Karoline-Breitinger-Schule besteht die Möglichkeit den gesonderten Abschluss im Bereich der Altenpflege im dritten Ausbildungsjahr zu wählen oder aber die generalistische Pflegeausbildung fortzuführen, die zur Pflege aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen befähigt. Die Entscheidung gegen eine Spezialisierung schließt das spätere Arbeiten im Bereich der Altenpflege nicht aus. Der Generalistische Berufsabschluss als Pflegefachmann/-frau ist, im Gegensatz zu einer Spezialisierung, in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anerkannt. Die gesonderten Abschlüsse in der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sind dem generalistischen Abschluss in Bezug auf die vorbehaltenen Tätigkeiten gleichgestellt.

Ausbildungsvertrag

Der/die Auszubildende schließt nach der Anmeldung an der Berufsfachschule mit einer Einrichtung einen Vertrag über die praktische Ausbildung ab.

Bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist die Schule behilflich.
Im Bereich Downloads ist ein Ausbildungsvertrag hinterlegt.

Kosten

Für den Schulbesuch wird kein Schulgeld erhoben. Die Ausbildung kann nach dem SGB II und SGB III und über das Qualifizierungschancengesetz über die Agentur für Arbeit gefördert werden. Im Rahmen der AZAV-Zertifizierung ist die Förderung über einen Bildungsgutschein möglich. Die Anträge müssen vor Ausbildungsbeginn bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit oder beim Jobcenter gestellt werden.

Wege nach der 3BFP

Nach zweijähriger Berufstätigkeit besteht die Möglichkeit die Fachschule für Weiterbildung in der Pflege zu besuchen.