Informationen zur generalistischen Pflegeausbildung
Informationen zur generalistischen Pflegeausbildung
3BFP: 3-jährige Berufsfachschule Pflege
Die Pflegeausbildung vereint die Ausbildungen im Bereich der zu einem Berufsbild. → Pflegefachfrau / Pflegefachmann
Mittlere Reife/Fachschulreife/Versetzung in Klasse 11 (G9) oder in Klasse 10 (G8) des Gymnasiums Hauptschulabschluss und eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung Examen als Krankenpflegehelfer/-in, bzw. bzw. Altenpflegehelfer/-in ärztliche Eignungsbescheinigung (gebührenpflichtig, bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate) Sofern ein Zeugnis nicht an einer deutschen Schule erworben wurde, sind zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. Ihre Aufnahmevoraussetzung ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – Wir helfen weiter! Tel. 07940 939040 Die Ausbildung dauert 3 Jahre (2 Tage Schule, 3 – 4 Tage Praxis). Nach erfolgreicher Abschlussprüfung wird mit staatlicher Anerkennung die Berufsbezeichnung staatlich anerkannte Pflegefachfrau / staatlich anerkannter Pflegefachmann erworben. Über Zusatzunterricht können Absolventen mit einem mittleren Bildungsabschluss die Fachhochschulreife erlangen. Die Pflegeausbildung setzt sich neben den zusätzlichen Schulzeiten im Schultagemodell aus folgenden Praxiseinsätzen zusammen: Durch diese Vielfalt kann gewährleistet werden, dass die Auszubildenden den Pflegeberuf in seiner gesamten Bandbreite kennenlernen – viele Auszubildende entdecken erst durch die eigenen Erfahrungen in den einzelnen Bereichen ihre persönliche Neigung und den Spaß in einer bestimmten fachlichen Richtung. Damit stehen diesen Auszubildenden auch im Berufsleben mehr Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Quelle: Infografik: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2017) Die ersten beiden Lehrjahre laufen schulisch so wie praktisch generalistisch ab, unabhängig vom Träger der praktischen Ausbildung. An der Karoline-Breitinger-Schule besteht die Möglichkeit den gesonderten Abschluss im Bereich der Altenpflege im dritten Ausbildungsjahr zu wählen oder aber die generalistische Pflegeausbildung fortzuführen, die zur Pflege aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen befähigt. Die Entscheidung gegen eine Spezialisierung schließt das spätere Arbeiten im Bereich der Altenpflege nicht aus. Der Generalistische Berufsabschluss als Pflegefachmann/-frau ist, im Gegensatz zu einer Spezialisierung, in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anerkannt. Die gesonderten Abschlüsse in der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sind dem generalistischen Abschluss in Bezug auf die vorbehaltenen Tätigkeiten gleichgestellt. Der/die Auszubildende schließt nach der Anmeldung an der Berufsfachschule mit einer Einrichtung einen Vertrag über die praktische Ausbildung ab. Bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist die Schule behilflich. Für den Schulbesuch wird kein Schulgeld erhoben. Die Ausbildung kann nach dem SGB II und SGB III und über das Qualifizierungschancengesetz über die Agentur für Arbeit gefördert werden. Im Rahmen der AZAV-Zertifizierung ist die Förderung über einen Bildungsgutschein möglich. Die Anträge müssen vor Ausbildungsbeginn bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit oder beim Jobcenter gestellt werden. Nach zweijähriger Berufstätigkeit besteht die Möglichkeit die Fachschule für Weiterbildung in der Pflege zu besuchen.
Erstes und zweites Ausbildungsdrittel
Orientierungseinsatz
mind. 400h
Pflichteinsatz in der stationären Akutpflege
400h
Pflichteinsatz in der stationären Langzeitpflege
400h
Pflichteinsatz ambulante Pflege
400h
Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung
mind. 60h
Drittes Ausbildungsdrittel
Pflichteinsatz in der psychiatrischen Versorgung
120h
Vertiefungseinsatz
500h
Wahleinsatz („Horizonterweiterung“: Hospiz, Reha, Pflegeberatung, Tagespflege)
80h
Stunden zur freien Verteilung im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes
80h
Im Bereich Downloads ist ein Ausbildungsvertrag hinterlegt.