FAQ für Interessierte
Fragen und Antworten für Ausbildungsinteressierte
Mit dem Pflegeberufegesetz entsteht ein neues Berufsbild durch die Zusammenführung der drei bisherigen Pflegefachberufe in den Bereichen der „Altenpflege“, „Gesundheits- und Krankenpflege“ und „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“. Die neue, generalistische Pflegeausbildung befähigt die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Damit stehen diesen Auszubildenden im Berufsleben bessere Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen.
Die Karoline-Breitinger-Schule bietet neben der neuen generalistischen Ausbildung zum Pflegefachmann / zur Pflegefachfrau auch die Ausbildungen zum / zur Altenpflegehelfer/in und Alltagsbetreuer/in an. Darüber hinaus stehen Interessierten zahlreiche Weiterbildungen zum Praxisanleiter/ zur Praxisanleiterin, zur Fachkraft für Gerontopsychiatrie und zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit zur Auswahl. Für weitere Informationen sind Sie herzlichst eingeladen unsere Homepage der Karoline-Breitinger-Schule (http://kbs-kuen.de/) zu besuchen!
Zur Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz gehören Einsätze in verschiedenen Ausbildungseinrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, ambulante Dienste etc.). Mit dem Begriff „Träger der praktischen Ausbildung“ wird die Einrichtung bezeichnet, die den Ausbildungsvertrag mit dem oder der Auszubildenden abschließt und damit die Verantwortung für die praktische Ausbildung übernimmt. Diese Einrichtungen können Träger der praktischen Ausbildung sein: ambulante Pflegedienste, die Versorgungsverträge mit den Pflege- und mit den Krankenkassen abgeschlossen haben
Nein, eine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger ist nicht mehr möglich. Die generalistische Ausbildung vereint die bisherigen Ausbildungen zu einem einheitlichen Berufsbild: Pflegefachmann/Pflegefachfrau. Die ersten zwei Ausbildungsjahre sind generalistisch, im dritten Ausbildungsjahr kann man den generalistischen Weg zum Pflegefachmann/-frau fortsetzen oder aber sich auf die Altenpflege oder Gesundheits- oder Kinderkrankenpflege spezialisieren (siehe auch die Frage: Besteht ein Wahlrecht für den Auszubildenden?). Die Karoline-Breitinger-Schule bietet neben dem generalistischen Weg den gesonderten Berufsabschluss: Altenpfleger/-in an. Die generalistische Ausbildung ist bundesweit und innerhalb der Europäischen Union anerkannt. Der gesonderte Berufsabschluss: Altenpfleger/-in in der EU jedoch nicht. Alle Auszubildende beginnen eine generalistische Ausbildung mit dem Ziel ‘Pflegefachmann/Pflegefachfrau’.
Nein, ein Vorpraktikum kann nicht angerechnet werden.
Die Karoline-Breitinger-Schule bietet die Ausbildung zum Pflegefachmann/ zur Pflegefachfrau sowie die Spezialisierung im Bereich der Altenpflege im Rahmen des Schultagemodells (2-Tage pro Woche) an.
Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet wurde, können Sie uns gerne per E-Mail oder Telefon kontaktieren.