FAQ für Interessierte

Fragen und Antworten für Ausbildungsinteressierte

Was bedeutet „Generalistik“ bzw. „generalistische Pflegeausbildung“?

Mit dem Pflegeberufegesetz entsteht ein neues Berufsbild durch die Zusammenführung der drei bisherigen Pflegefachberufe in den Bereichen der „Altenpflege“, „Gesundheits- und Krankenpflege“ und „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“. Die neue, generalistische Pflegeausbildung befähigt die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Damit stehen diesen Auszubildenden im Berufsleben bessere Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen.

Welche Ausbildungsberufe bietet die Karoline-Breitinger-Schule an?

Die Karoline-Breitinger-Schule bietet neben der neuen generalistischen Ausbildung zum Pflegefachmann / zur Pflegefachfrau auch die Ausbildungen zum / zur Altenpflegehelfer/in und Alltagsbetreuer/in an. Darüber hinaus stehen Interessierten zahlreiche Weiterbildungen zum Praxisanleiter/ zur Praxisanleiterin, zur Fachkraft für Gerontopsychiatrie und zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit zur Auswahl.

Für weitere Informationen sind Sie herzlichst eingeladen unsere Homepage der Karoline-Breitinger-Schule (http://kbs-kuen.de/) zu besuchen!

Was ist der Träger der praktischen Ausbildung?

Zur Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz gehören Einsätze in verschiedenen Ausbildungseinrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, ambulante Dienste etc.). Mit dem Begriff „Träger der praktischen Ausbildung“ wird die Einrichtung bezeichnet, die den Ausbildungsvertrag mit dem oder der Auszubildenden abschließt und damit die Verantwortung für die praktische Ausbildung übernimmt.

Diese Einrichtungen können Träger der praktischen Ausbildung sein:

  • zur Versorgung zugelassene Krankenhäuser,
  • voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, die einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen abgeschlossen haben,

ambulante Pflegedienste, die Versorgungsverträge mit den Pflege- und mit den Krankenkassen abgeschlossen haben

Gibt es die Ausbildung als Krankenpfleger oder Altenpfleger noch? Ist die generalistische Ausbildung anerkannt?

Nein, eine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger ist nicht mehr möglich. Die generalistische Ausbildung vereint die bisherigen Ausbildungen zu einem einheitlichen Berufsbild: Pflegefachmann/Pflegefachfrau. Die ersten zwei Ausbildungsjahre sind generalistisch, im dritten Ausbildungsjahr kann man den generalistischen Weg zum Pflegefachmann/-frau fortsetzen oder aber sich auf die Altenpflege oder Gesundheits- oder Kinderkrankenpflege spezialisieren (siehe auch die Frage: Besteht ein Wahlrecht für den Auszubildenden?). Die Karoline-Breitinger-Schule bietet neben dem generalistischen Weg den gesonderten Berufsabschluss: Altenpfleger/-in an. Die generalistische Ausbildung ist bundesweit und innerhalb der Europäischen Union anerkannt. Der gesonderte Berufsabschluss: Altenpfleger/-in in der EU jedoch nicht. Alle Auszubildende beginnen eine generalistische Ausbildung mit dem Ziel ‘Pflegefachmann/Pflegefachfrau’.

Kann ein Vorpraktikum angerechnet werden?

Nein, ein Vorpraktikum kann nicht angerechnet werden.
Wann beginnt die Ausbildung?
Die Ausbildung beginnt am 01.08.2020 und beträgt in Vollzeit 3 Jahre.

Schultagemodell oder Blockmodell?

Die Karoline-Breitinger-Schule bietet die Ausbildung zum Pflegefachmann/ zur Pflegefachfrau sowie die Spezialisierung im Bereich der Altenpflege im Rahmen des Schultagemodells (2-Tage pro Woche) an.

Besteht ein Wahlrecht für den Auszubildenden?
Auszubildende mit Vertiefungseinsatz stationärer Langzeitpflege oder ambulante Pflege mit Ausrichtung Langzeitpflege können einen neuen Ausbildungsabschluss wählen: Altenpfleger/ Altenpflegerin. Der/die Auszubildende entscheidet allein. Die Entscheidung erfolgt frühestens 6 Monate und regulär 4 Monate vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittels. Die Pflichteinsätze in der stationären Akutpflege / stationären Langzeitpflege / ambulanten Pflege und Pädiatrie müssen vor der Entscheidung jeweils mindestens zur Hälfte absolviert sein.
 

 

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